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Akanthamöben Keratitis - was nun?
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13 Urlaubssemester wegen Krankheit / Akanthamöben - Krankheit und Studium
 Mai 2012 

Trotz führt bekanntlich nicht immer all zu weit, ich jedoch dachte, ich kann die Gesetze umstellen. Ist aber leider nicht so ganz gelungen.

Nachdem ich Oktober letzten Jahres die Diagnose gestellt bekam, und mir eine Ärztin sagte, ich könne Studium vergessen, war ich vorerst verzweifelt, dann überkam mich Wut und Trotz.

Ich dachte so bei mir, ich schaffe das, irgendwie ist das machbar.

 

Tja.

Das erste Semester war für mich auch schaffbar (wie auch immer, das frag ich mich bis heute!), trotz dass ich anfangs viel fehlte.

Am ersten Tag des zweiten Semesters freute ich mich dann richtig, da das Auge nun schon sehr lange richtig stabil war und ich nach Lust und Laune rausgehen konnte (zumindest war das meistens der Fall).

Die ersten beiden "Stunden" hielt ich durch, merkte aber wie sich mein Zustand im Laufe des Tages verschlechterte, bis es gen Mittag wieder anfing zu tränen, zu Schmerzen und höllisch wehzutun.

Ich ging also nach Hause, tropfte sehr viel und begab mich zum Arzt.

Trotz weiteren viele Tropfens wurde es nicht so gut, dass ich hätte wieder normal rausgehen können, viele Tage lag ich nur im Bett und hörte mir Hörbücher an oder vertrieb mir die Zeit mit aufräumen, Musik hören, ...

Zumal vieles in diesem Semester am Computer gelehrt wird, war es für mich schon alleine da unmöglich, hinzugehen.

 

Seit Kurzem geht es wieder besser, auch wenn öfters noch Tage dabei sind, an denen nichts geht.

Nacharbeiten und Aufholen ist jetzt nicht mehr zu schaffen, bald sind bei uns schon Prüfungen. So mache ich wenigstens bei einer Gruppenarbeit noch mit, soweit es mir möglich ist und dieses Semester ist sozusagen verwirkt.

Da auch jetzt der Zustand keinesfalls als stabil zu bezeichnen ist, will ich nun ein Urlaubssemester beantragen.

Hierzu stöberte ich im Internet, fand aber überall andere Aussagen, zum Teil sehr verwirrend, zum Teil falsch wie sich herausstellte.

 

Krankheit und Studium? Was nun?

 

Zunächst einmal ging ich ins Studentenwerk zur Sozialberatung (Suche bei Google: Stadt / Studentenwerk / Sozialberatung), wo man mir sehr freundlich entgegentrat und mich beriet, wie nun vorzugehen und was zu beachten sei:

Bafög und Krankheit

 

Erst einmal sei sehr wichtig zu wissen, dass wenn ihr Bafög bezieht, ihr mindestens 3 Monate im Semester studiert haben müsst.  Gut für mich ist in dem Falle, dass ich wie oben erwähnt bei der Gruppenarbeit mitgemacht habe und so wahrscheinlich eine Prüfungsleistung vorlegen kann.

Wenn ihr überhaupt keine Möglichkeit habt, rauszugehen usw,  solltet ihr euch an eure Dozenten wenden und eine Lösung finden, um irgendwie eine Leistung zu erzielen.

Ansonsten könnte es arg Ärger mit dem Bafög-Amt geben!

 

Vorgehensweise Urlaubssemster wegen Krankheit

1. In meinem Falle ist es so (bitte schaut auf der Seite eurer jeweiligen Universität bzw. Hochschule nach, ob es da anders ist), dass der Antrag auf Uralubssemester innerhalb der Rückmeldefrist (diese geht einher mit der Überweisung des Semesterbeitrages) gestellt werden muss.

Hier den Grund "Krankheit" angeben!

Um diesen zu vervollständigen, müsst ihr euch ein Attest auf "Studierunfähigkeit!" von eurem jeweiligen Arzt geben lassen (am Besten gleich in mehrfacher Ausführung, auch z.B. fürs Amt) und dieses mit abgeben!

 

2. Des weiteren holt ihr euch vom Amt einen ALGII ! Antrag, welcher auszufüllen und rechtzeitig abzugeben ist. Beachtet hier, dass sich die Bearbeitungsdauer in den meisten Fällen auf mindestens um die 6 Wochen beläuft.

Hinweis: Auf den Antrag ist der Beginn des Auszahlungsdatums zu benennen (beispielweise wenn das Semester ab 1.9. läuft dann halt der 1.9.).

Auf dem Antrag ist auszufüllen, ob ihr arbeitsfähig seid oder nicht. Auch wenn das jetzt seltsam ist (ich habe mich auch gewundert), müsst ihr dort ein Häkchen bei arbeitsfähig setzten, auch wenn ihr wie ich gar nicht arbeiten könnt. So ist es zumindest beim ersten Urlaubssemester. Wenn ihr noch ein zweites einlegen müsst, dann wird das Häkchen nicht bei arbeitsfähig gesetzt (fragt mich nicht wieso, ich habs leider vergessen bei den  vielen Infos die ich an diesem Tag mit auf den Weg bekam).

Ihr dürft dann während eures Urlaubssemesters KEINE! Prüfungen ablegen, auch wenn man euch in der Uni vielleicht etwas anderes erzählt, dann bekommt ihr Ärger mit dem Amt.

Dadurch, dass ihr ein Urlaubssemester wg. Krankheit macht, dürft ihr definitiv nicht studieren.

 

3. Das Kindergeld müsst ihr rechtzeitig abmelden. Wartet hierzu unbedingt eine Bestätigung ab, wenn diese nicht kommt, hakt nach!

 

4. Zudem müsst ihr euch beim Bafög-Amt abmelden.

 

So. Dies ist vorerst alles. Während des Prozesses in den nächsten Wochen/ Monaten halte ich euch natürlich auf dem Laufenden, falls sich noch weitere interessante Informationen ergeben.

 

ACHTUNG:
Alle hier aufgeführten Informationen sind von mir "zusammengetragen". Ich gebe keine Garantie für Richtig- und Vollständigkeit, sondern biete lediglich meine Erfahrungen als Hilfe an.

Wendet euch in allen Fällen am Besten selbst noch einmal an euer zugehöriges Studentenwerk und eure Uni/Hochschule!

 

Stand: Mai 2012

 

Nachtrag vom 04.10.2012

Der Antrag auf Urlaubssemester wurde bei mir sofort bewilligt.

Ich habe daraufhin das Bafögamt schriftlich darüber informiert, dass ich nun ein Urlaubssemester beantragt habe und die Bewilligung etc. mit hinzugefügt.

Daraufhin habe ich ALG2 beantragt.

Nun zum Kindergeld: Der Mensch vom Arbeitsamt meinte (im Gegensatz zu der Frau vom Studentenwerk), meine Mam könnte das Kindergeld wahrscheinlich weiterhin bekommen.

Daraufhin haben wir uns nocheinmal im Internet belesen und folgende Seite gefunden:

http://www.studis-online.de/Studieren/urlaubssemester.php

Diese ist sehr zu empfehlen!

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Ich zitiere:

"Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ...

  • Ihr im Ausland studiert;
  • Ihr ein Praktikum absolviert (das den Charakter einer Ausbildung hat);
  • Ihr Euch auf eine Prüfung vorbereitet;
  • Ihr krank seid (auch nach der Genesung während der verbleibenden Zeit des Urlaubssemesters);
  • Ihr Euch im Mutterschutz befindet (Sofern Ihr das Studium im Semester nach Ablauf der Mutterschutzfrist wieder aufnehmt, auch während der verbleibenden Zeit des Urlaubssemesters; pausiert Ihr länger, bleibt es beim Kindergeld während der Mutterschutzfrist).

Während des Urlaubssemesters besteht kein Anspruch auf Kindergeld, wenn ...

  • Ihr Euch beurlauben lasst, um umfangreicher in studentischen Gremien zu arbeiten;
  • Ihr Euch beurlauben lasst, um Euch um Eure Kinder zu kümmern;
  • Ihr Vollzeit erwerbstätig seid.

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  Hier findet ihr also viele Informationen die die eine oder andere Frage beantworten.

Wir zumindest werden weiter das Kindergeld beziehen, es vorsichtshalber jedoch lieber nicht ausgeben, falls die Kindergeldstelle es doch zurückfordern sollte.

Wenn dies der Fall ist, werden wir weiter sehen.

Viel Glück euch !

 

Hier noch ein meines Erachtens sehr guter Artikel in der Zeit (geht um ein Mädel, welches unter Morbus Crohn leidet):

http://www.zeit.de/2011/03/C-Morbus-Crohn?commentstart=25#comments)